Dokumentation zum Reichs-Bruckner-Chor
Anwerbung von Sängern der „Sonderklasse“
Anwerbungsschreiben des Reichsrundfunk-Intendanten Glasmeier vom 5. Dezember 1942 an die für den Bruckner-Chor nominierten Sänger:
„Abgeordnet“…
Ein Fernschreiben der Reichsrundfunk-Gesellschaft an alle Reichssender, aus deren Chören Mitglieder in den Reichs-Bruckner-Chor engagiert werden sollen, belegt eindeutig, dass die Sängerinnen und Sänger des Bruckner-Chores auch verwaltungstechnisch als „abgeordnet“ gelten. Ihr Arbeitsverhältnis an ihren bisherigen Sendern soll also nicht als beendet angesehen werden:
Der Reichsrundfunk-Intendant zu Besuch beim Leipziger Sender
Die Mitarbeiter- und Feldpostzeitung „Das leere Haus“ berichtet ausführlich und wohlwollend über den Probestart des Bruckner Chores in Leipzig:
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